Der europäische Gerichtsstand des Erfüllungsortes - Art. 5 Nr. 1 EuGVVO.

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ISBN/EAN: 9783428527700
Die internationale Zuständigkeit bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten beurteilt sich, sofern der Beklagte in der Europäischen Union ansässig ist, nach der Europäischen Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung (EuGVVO). Diese trat 2002 in Kraft und löste das Europäische Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommen (EuGVÜ) ab. Einer der wesentlichen inhaltlichen Unterschiede zwischen beiden Rechtsakten ist die Ausgestaltung des Vertragsgerichtsstandes. Dessen Neufassung in Art. 5 Nr. 1 EuGVVO ist Gegenstand der Arbeit. Florian Wipping zeichnet die langjährige Auseinandersetzung über das zutreffende Verständnis der Vorgängerregelung in Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ nach und erläutert den Anlass für die Neufassung. Ausgangspunkt der Analyse ist die Vorgabe des europäischen Normgebers, der Erfüllungsort gem. Art. 5 Nr. 1 lit. b EuGVVO sei ohne Rückgriff auf das Internationale Privatrecht anhand faktischer Kriterien zu bestimmen. Am Beispiel des Versendungskaufs arbeitet er heraus, dass eine interessengerechte Lösung der Zuständigkeitsfrage auf eine Betrachtung des Vertragsinhaltes und damit auf eine materiell-rechtliche Beurteilung nicht verzichten kann. Der Autor plädiert dafür, den Erfüllungsort für die Zwecke von Art. 5 Nr. 1 EuGVVO dort anzunehmen, wo nach der vertraglichen Vereinbarung der Verantwortungsbereich des Schuldners endet. Der Aufbau der Kapitel zur Auslegung des geltenden Vertragsgerichtsstandes folgt den einzelnen Tatbestandsmerkmalen in einer Reihenfolge, in der auch der Rechtsanwender die Vorschrift gedanklich prüfen wird. Florian Wipping liefert nicht nur einen Beitrag zur wissenschaftlichen Debatte, sondern bietet auch Auslegungs- und Verständnishilfe für die Praxis.
Autor: Florian Wipping
EAN: 9783428527700
eBook Format: PDF
Sprache: Deutsch
Produktart: eBook
Veröffentlichungsdatum: 15.10.2008
Kategorie:
Schlagworte: Art. 5 Nr. 1 EuGVVO Erfüllungsort Internationale Zuständigkeit Versendungsverkauf Vertragsgerichtsstand

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