Die Entwicklung der Zuständigkeiten und der Organisationsstruktur des Bundesministeriums des Innern bis Dezember 1999

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ISBN/EAN: 9783640425723
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Organisation und Verwaltung - Sonstiges, Note: 1,0, Otto-Friedrich-Universität Bamberg (Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft), Veranstaltung: Ausgewählte Aspekte der öffentlichen Verwaltung: Personal, Haushalt, Behörden, Sprache: Deutsch, Abstract: Bezüglich der Frage, welche grundlegenden Veränderungen sich auf das Bundesministerium des Innern (BMI) seit dessen Gründung im Jahr 1949 ausgewirkt haben, ist es notwendig sich zunächst ein Bild vom Aufbau und der Funktionsweise dieser obersten Bundesbehörde zu verschaffen. Dabei ist es sinnvoll einen Umriss der historischen Entwicklung des BMI, beginnend beim 'Bundeskanzler-Amt', als Einstieg in die Materie, zu zeichen. Dies soll vor allem der Klarstellung des Aufgabenfeldes des BMI dienen. Nachdem herausgestellt worden ist, welche Zuständigkeitsbereiche das BMI aufgrund seiner geschichtlichen Wurzeln mit auf den Weg in die BRD genommen hat, und welche aus selbigem Grund wegfielen, soll das Augenmerk auf den eigentlichen Kernaspekt dieser Arbeit gerichtet werden, nämlich der von diesem Zeitpunkt ausgehend eintretenden Entwicklungen, die die Zuständigkeit und Organisationsstruktur des BMI betriffen. Dabei werden die angedeuteten Veränderungen anhand der Organisationseinheiten, sprich der einzelnen Abteilungen des BMI zeitlich erörtert und erläutert. Vorausgeschickt sei, dass der grundsätzliche Aufbau eines Ministeriums aus drei Bereichen besteht, nämlich der Leitungsebene, den Abteilungen und den Referaten. Zur Leitungsebene zählen neben dem Bundesinnenminister, der die Verantwortung für das gesamte BMI trägt, auch die Parlamentarischen Staatssekretäre (seit 1967) und die Staatssekretäre. Den Parlamentarischen Staatssekretären wird üblicherweise, nach Ermessen des Ministers, ein breites Aufgabengebiet zugewiesen, dem sie verstärkt ihre Aufmerksamkeit widmen. Vorlagen, die von den Abteilungen ausgearbeitet wurden, werden vom Staatssekretär geprüft und an den Minister weitergeleitet. Die Abteilungen selbst werden von Abteilungsleitern geführt und sind auf Teilgebiete innerhalb des Ministeriums spezialisiert. In der Untereinheit der Abteilung, dem Referat, wird die eigentliche Arbeit verrichtet. Probleme, die auf Referatsebene nicht zufriedenstellend gelöst werden können, werden an die darüber liegende Instanz weitergeleitet - die Abteilung. Falls auch hier kein Konsens erzielt werden kann, führt der Weg weiter zum Staatssekretär und ggf. zum Minister. In dieser Arbeit wird die Argumentation hauptsächlich an den Abteilungen festgemacht, so dass diese das inhaltliche Zentrum bilden werden.

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